Der Veranstalter ist berechtigt – bis auf Widerruf – das Logo der RbP GmbH auf seinen Unterlagen, Veröffentlichungen etc. zu führen (Nutzungsberechtigung).
Die RbP GmbH zertifiziert/bepunktet die Fortbildungen im Laufe eines Kalenderjahres und teilt diese dem Veranstalter mit.
Der Veranstalter übermittelt der RbP GmbH alle notwendigen Informationen, die zur Durchführung der Zertifizierung/Bepunktung erforderlich sind.
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Wirkung vom 01. Januar 2013.
Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr automatisch, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende schriftlich von einer der beiden vereinbarungsschließenden Seiten gekündigt wird.
Die Anmeldung besteht für ein Kalenderjahr (jeweils vom 01.01 bis 31.12) und muss jährlich erneuert werden.
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Für die unter Punkt 1. genannten Leistungen erhält die RbP GmbH eine jährliche Vergütung von zurzeit EURO 100,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer von 19%.
Die Leistung ist im Voraus, spätestens jedoch zum 31. März des laufenden Kalenderjahres zu leisten.
Als Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus dieser Vereinbarung/Anmeldung wird der Sitz der RbP GmbH, zurzeit Berlin, vereinbart.
Für den Fall, dass der Veranstalter keinen allgemeinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der RbP GmbH vereinbart.
Soweit diese Vereinbarung/Anmeldung keine Regelungen enthält, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung/Anmeldung berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Mündliche Nebenabsprachen wurden nicht getroffen.